Vorreiterrolle: Stadt besteuert Wettbüros

(Artikel Geislinger Zeitung)

Autor: ROD | 01.03.2012

Geislingen erhebt künftig auch für Wettbüros Vergnügungssteuer. Die Stadt übernimmt hier eine Vorreiterrolle. Der Gemeinderat beschloss die Besteuerung gestern einstimmig auf Antrag der Freien Wähler. Damit soll das Überhandnehmen von Wettbüros eingedämmt werden.

Wie Bernd Pawlak als zuständiger Fachbereichsleiter im Rathaus im Gemeinderat ausführte, unterliegen in Geislingen bisher nur (Geld-)Spielgeräte und Unterhaltungsgeräte in öffentlich zugänglichen Spielhallen, Gaststätten, Kantinen und Vereinsräumen der Vergnügungssteuer. Der Städtetag sieht aber auch bei Wettbüros die rechtlichen Voraussetzungen für eine Besteuerung erfüllt. Zumal dann, wenn man in einem Lokal eine Sportwette abschließt und sich dort weiterhin aufhält, um mit anderen Anwesenden die Übertragung von Fußballspielen anzuschauen, auf die man gewettet hat. Geprüft werden soll, ob bloße Wettscheinterminals in Lokalen ausreichen, um Vergnügungssteuer zu verlangen.

Laut Pawlak erheben bisher erst vier Städte im Land Steuern auf Wettbüros, nämlich Kehl, Nürtingen, Sindelfingen und Stuttgart. Pawlak empfiehlt als Bemessungsgrundlage die Fläche des Wettbüros - monatlich zehn Euro je Quadratmeter. Welche zusätzlichen Einnahmen das bringt, lasse sich derzeit kaum abschätzen, sagte Pawlak.

In diesem Zusammenhang mahnte Stadtrat Jörg Bopp (FW) an, die Vergnügungssteuer konsequent einzutreiben. Die Stadt erhebt auf Geldspielautomaten 20 Prozent Vergnügungssteuer auf die Bruttoeinnahmen.

Isi Mutlu (GAL) zeigte sich verwundert darüber, das trotz einer Sperre im Bebauungsplan in der Karlstraße ein neues Wettbüro eröffnet habe. "Da sind wir dran", sagte Oberbürgermeister Wolfgang Amann. Die Einrichtung sei als Café angemeldet worden. Die Stadt werde das Lokal überprüfen und die Genehmigung gegebenenfalls wieder kassieren.


 

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