Stellungnahme der Fraktion der Freien Wähler Geislingen zum Haushalt 2014 und zum Finanzplan 2013-2017

 

Meine Damen und Herren,

Herr Oberbürgermeister Amann!

zu Beginn  zitiere ich meinen Kollegen, Stadtrat Ulrich Sihler, der anlässlich der erklärten Zustimmung zur Sanierung des Michelberg-Gymnasiums ausführte, dass es ihm noch nie so schwer gefallen sei eine Entscheidung zu treffen, wie in diesem Falle.

Dies gilt, zumindest soweit es mich und meine Fraktion betrifft, nicht nur für das Michelberg-Gymnasium sondern ebenfalls für die Daniel-Straub-Realschule, die Renovierung des Rathauses, des Alten Zoll, den geplanten Bau einer Turn- und Festhalle in Aufhausen, die Ortskernsanierung in Eybach, die zukünftigen immensen Ausgaben im Bereich des Feuerschutzes, also für den gesamten Finanzplan.

Nur um das in aller Deutlichkeit vorab zu sagen:

Wir stehen hinter allen diesen Maßnahmen und tragen Sie mit.

Es sind in Anbetracht der geringen Einnahmen unserer Stadt derart hohe Summen über die wir in den beiden Bauvorhaben Michelberg- Gymnasium und Daniel-Straub-Realschule verfügen müssen, dass wir nur alle hoffen können, dass die Planungen so eintreffen wie wir es erwarten.

Das Besondere an diesen Vorhaben liegt darin, dass das Michelberg-Gymnasium, nach eigener Einschätzung des erbauenden Architekten, der auch heute die Sanierung übernommen hat, im damaligen Zeitgeist und das heißt vor der Ölkrise, ohne energetische Überlegung gebaut wurde. Wir meinen auch, dass es durchaus Sinn macht den damaligen Planer und Erbauer des Gymnasiums zur Renovierung desselben zu beauftragen. Es gibt wohl keinen, der das Bauwerk besser einzuschätzen vermag als er.

Auch das Vorhaben ein Energie-Plus –Gebäude zu erstellen ist ein zukunftsweisendes und deshalb zu unterstützendes. Der Abriss und Neubau des Gymnasiums würde nach den vorliegenden Kostenschätzungen mehr kosten als die Sanierung desselben. Alle Techniker und mit dem Projekt Befassten erklären, dass die geplanten Maßnahmen  energetisch sinnvoll seien. Lehrer des Gymnasiums, Mitglieder der Verwaltung  und des Gemeinderates  haben Referenzobjekte besichtigt und sind von der Art und Weise der Sanierung überzeugt.

Woher also kommt beim Michelberg-Gymnasium unser Unbehagen? Alles was man belegen kann wurde belegt.

Ist es, weil diese Art des Bauens noch keine 40 Jahre Bestand hinter sich hat?

Ist es die Angst wieder einem Zeitgeist hinterherzulaufen, der Gebäude schafft, wie eben das bisherige Michelberg-Gymnasium, mit einer Lebensdauer von maximal 40 Jahren?

Das und andere Gedanken bewegen uns.

Auch dass das Regierungspräsidium sich noch nicht zum Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses im Rahmen der beantragten Förderung geäußert hat, trägt nicht gerade zum Wohlbefinden bei.

Aber welche Alternativen haben wir denn?

Abriss und Neubau des Gebäudes kosten wesentlich mehr. Eine herkömmliche Sanierung scheidet in Anbetracht der Bausubstanz und der damit verbundenen Kosten  aus. Dann doch lieber eine Sanierung mit Blick in die Zukunft. Wir haben uns nach Abwägung aller Möglichkeiten für die bekannte Sanierung entschieden und stehen dazu. Die Zukunft wird darüber entscheiden ob dies richtig oder falsch ist.

Unter ganz anderen Aspekten stellt sich die Sanierung der Daniel Straub-Realschule dar. Unbestritten ist hier Sanierungsbedarf auch der Lichtkuppel gegeben. Unbestritten mag auch sein, dass diese Lichtkuppel ein einzigartiges technisches Kleinod sein mag. Aber 3,5 Millionen hier zu investieren ist schon ein Wort. Bei Diskussionen am Biertisch wird man oft mit dem Satz konfrontiert: Plastikdeckel drüber und fertig; Kleinod hin, Kleinod her.

Wie ist der aktuelle Stand bei der Sanierungsplanung und den Kosten hier aktuell einzuschätzen?

Über 13 Mio. € für eine ökologische und zukunftsweisende Sanierung eines Gymnasiums zusätzlich  3,5 Mio. € für die Sanierung einer Realschule also insgesamt 16,6 Mio. €  sind mehr Ausgaben im Finanzplanungszeitraum als wir uns leisten können.

Bei dieser Situation fragt man sich als Haushaltsredner schon, ob es überhaupt Sinn macht noch Weiteres auszuführen. Die Spielräume finanzieller Art sind - und das zeigt auch ein Blick auf die Finanzplanung - derart eingeschränkt, dass es nicht ratsam ist, Mehrausgaben durch weitere Anträge zu verursachen.

Es macht aber genauso wenig Sinn alle anderen möglichen nützlichen und notwendigen Vorhaben zu streichen oder zu schieben. Es besteht Handlungsbedarf der über den Haushaltsplan hinausreicht.

Wenn im Sanierungsgebiet Altstadtrand für 2014 ein Betrag von 256.800 € und für 2015 rund 3,2 Mio. € eingestellt sind ist das eine ordentliche weitere finanzielle Belastung die durch die erwarteten Zuschüsse mit rund 1,8 Mio € natürlich nur teilweise aufgefangen werden.

Die Frage, die sich uns stellt ist tatsächlich, ob diese Ausgaben wirklich in nur zwei Jahren benötigt werden oder ob eine Streckung Sinn macht.

Die Restaurierung der Siechenkapelle mit 140.000 € ,die eigentlich erst im Jahre 2017 vorgesehen war, vorzuziehen macht dann Sinn, wenn die Fördermittel in Höhe von 100.00 € nur im Jahre 2014 ausgekehrt werden. Ist das so?

Es ist wohl erforderlich im Bereich Feuerschutz 2015 aufgrund  sich abzeichnender Probleme mit der Hydraulik der Drehleiter und des Rettungskorbes eine neue Autodrehleiter zu bestellen und hierfür 750.000 € als Verpflichtungsermächtigung aufzunehmen.

War das so im Feuerwehrbedarfsplan vorgesehen?

Meines Wissens nicht.

Muss man dann aber nicht die Fahrzeugbestellung für 2016 und 2017 mit weiteren 680.000 € hinterfragen bzw. schieben und müssen wir  in Anbetracht dieser Entwicklung dann nicht noch einmal den Feuerwehrbedarfsplan genau anschauen?

Wir erbitten hierzu einen Bericht.

Eine Planungsrate für die Turn- und Festhalle in Aufhausen ist für 2014 eingestellt, Mittel für die Realisierung bis 2017 allerdings nicht.  Ob Fördermöglichkeiten für den Bau dieser Halle bestehen ist nicht klar. Ehrlicherweise muss man aber auch dazu sagen, dass eine Finanzierungsmöglichkeit dieser Halle im derzeitigen Finanzplan weder vorgesehen noch überhaupt  darstellbar ist.

Für die Sanierung der „Ortsmitte Eybach“ gibt es eine Förderung aus ELR-Mitteln. Wir stellen  im kommenden Jahr 405.000 Euro im Haushaltsplan bereit um den Quelltopf des Mühlbaches und die öffentlichen Flächen neu zu gestalten. Einen  Zuschuss für diese Maßnahmen in Höhe von 140.000 € erwarten wir selbst.. Durch die ELR-Mittel werden Privateigentümer weiter gefördert und angeregt zu sanieren.

Auch der Radweg auf der Tälesbahntrasse, der ganz sicher eine schöne und begrüßenswerte städteplanerische  Option für unsere Stadt darstellt, wird weitere 516.000 € kosten, bei erwarteten Zuschüssen des Landes und der Region  von 341.000 €. Auch hier haben wir A gesagt und müssen sinnvollerweise B sagen.  Der bereits fertiggestellte Teil des Radweges wird schon jetzt viel und fleißig von Fußgängern und Radfahrern genutzt. Auch wenn der teuerste, der  3. Bauabschnitt von der Heidenheimer Straße bis zum ZOB im Jahre  2017 erst angegangen werden soll: Die kalkulierten Kosten liegen bei 650.000 Euro, die zu erwartenden Zuschüsse bei 265.000 Euro. Aber ganz offen gesagt, mit den jetzt vorliegenden Finanzdaten kann ich mir eine Verwirklichung dieses 3.Abschnittes bis 2017 absolut nicht vorstellen

Am Beispiel Ortsmitte Eybach, Siechenkapelle und besonders am Beispiel des Radweges wird aber eines deutlich:

Mit dem System der Bezuschussung von Vorhaben aus verschiedenen Töpfen wird gefördert, dass wir nützliche und begrüßenswerte Investitionen, aber halt nur nützliche Investitionen  und nicht unbedingt notwendige Investitionen tätigen. Die positive Seite der Bezuschussung ist, dass auch in finanziell engen Zeiten etwas geschieht auch Wertschöpfung erfolgt.  Die negative Seite ist, dass  die Finanzierung der nicht durch den Zuschuss gedeckten Kosten mit Darlehensaufnahmen erfolgt. Der Schuldenstand steigt an.

Begreift man die städtische Schuldenpolitik wie nachfolgend Prof. Dr. Paul Kirchhof als Generationenvertrag, dann begehen wir mit dem Finanzplan einen Sündenfall.

Bedauerlicherweise sind wir bei diesem Finanzverhalten nicht die einzigen im Land:

Auf einer Tagung der Berliner Humboldt-Universität  im Mai 2012  erörterte Prof. Dr. Paul Kirchhof das politische Konzept hinter der Neuregelung der Schuldenbremse im Grundgesetz. Der Heidelberger Professor und ehemalige Bundesverfassungsrichter stellte die öffentliche Schuldenbremse zunächst als Generationenvertrag dar. Unter Hinweis auf die Kreditaufnahmen Deutschlands in den vergangenen 60 Jahren und die daraus entstandenen Zinsschulden schloss Kirchhof, dass die Leistungsfähigkeit eines Staates allein durch Geldleihe nicht erhöht werde. Insgesamt habe sich gezeigt, dass demokratische Gemeinwesen nicht im Stande seien, die keynesianische Idee der Ausgabendrosselung bei guter Konjunktur umzusetzen.

Wir sehen am Beispiel unseres eigenen Haushaltes, dass diese Einschätzung zutrifft  und wir nicht in der Lage sind gegenzusteuern.

Welche Maßnahmen in welchem Jahr verwirklicht werden sollen und können, wird die Zukunft weisen und nicht etwa unser Finanzplan, der wie die letzten Finanzpläne mit denen wir zu tun hatten, in seiner Einschätzung der Finanzen der Stadt Geislingen kaum länger Realität haben wird als bis zur Verabschiedung des Haushaltsplanes 2014.

Waren die letzten Finanzpläne doch ganz schnell von der Realität eingeholt worden. Was herauskam war immer ganz anders als die Prognose des Planes. In den letzten Jahren immer besser als der Plan vorsah, aufgrund besonders sparsamer Wirtschaftsführung der Verwaltung, Disziplin dieses Gemeinderates bei ausgabenverursachenden Anträgen einhergehend mit einer guten Wirtschaftsentwicklung. Nur deshalb können wir auch diesem Finanzplan bis 2017 trotz großer Vorbehalte die wir hiermit kundtun zustimmen.

Wir  alle sollten und werden auch nicht hinnehmen, dass die Rücklage Im Finanzplanungszeitraum bis auf die Mindestrücklage verbraucht wird und gleichzeitig der Schuldenstand der Kämmereiverwaltung von  gerundeten 9,7 Mio. € im Jahre 2014 auf 23,5 Mio. € im Jahre 2017 steigt, sich also deutlich mehr als verdoppelt.

Sich antizyklisch zu verhalten, meine Damen und Herren, Herr Oberbürgermeister,  heißt für Geislingen gerade nicht, in guten Jahren Schulden aufzunehmen sondern solche  abzubauen, um Reserven für schlechte Jahre zu haben.

Zugegebenermaßen kommt uns die Zinsentwicklung auf dem Darlehensmarkt sehr entgegen. Aber unser Finanzplan sieht vor, dass wir in guten Jahren unsere Schulden verdoppeln und unsere Rücklage verbrauchen und das darf so nicht eintreten.

Müssen wir denn nach den Vorgaben des § 78 III GemO-BW nicht zuerst unsere Rücklagen verbrauchen und dürfen dann erst Kredite aufnehmen?

Rücklagenverbrauch und Kreditaufnahmen gehen aber nebeneinander her im Finanzplanungszeitraum. Die im Finanzplan prognostizierte Entwicklung wollen wir, trotz der Einschätzung des Planes als unrealistisch, auf Dauer nicht hinnehmen.

Die Stadtwerke-Verschuldung bleibt trotz des Defizits beim Fünftälerbad bei rund 16 Mio. Euro im Finanzplanungszeitraum  stabil nicht zuletzt, weil die Stadt jährlich Einlagen leistet in Höhe von 200.000 € um dieses Defizit abzudecken. Auch hier besteht nach wie vor Handlungsbedarf.

Der Eigenbetrieb  Abwasser verringert seine Schulden von gerundeten 22 Mio. € auf ca. 19 Mio. € im Finanzplanungszeitraum. Letzteres jedenfalls eine positive Entwicklung.

Immerhin steigt die Gesamtverschuldung pro Einwohner vom 1.1.2014 mit gerundet ca. 1800 € pro Kopf auf gerundeten ca. 2380 € pro Kopf zum 1.1.2018 an.

Während wir im Jahre 2014 jährlich ca. 1,58 Mio. € an Zins- und Tilgungsleistungen erbringen müssen steigen diese Leistungen bis ins Jahr 2017 auf einen Betrag von 1,75 Mio. € an. Dass unsere wirtschaftliche Bewegungsfreiheit dadurch deutlich eingeengt wird liegt auf der Hand, verursacht im Wesentlichen durch die hohen geplanten Kreditaufnahmen im Jahr 2014 mit 5,6 Mio. €, im Jahr 2015 mit 6,6 Mio. € , 2016 mit ca. 3,3 Mio. € und  2017 mit 2,3 Mio. €.

Nach der zweiten Änderungsliste  belaufen sich die Kreditaufnahmen auf insgesamt 16,16 Mio. € bis zum 31.12.2017.

Diesem Anstieg der Verschuldung gegenüber stehen Rücklagenentnahmen von insgesamt 4,8 Mio. €. Die Allgemeine Rücklage soll im Finanzplanungszeitraum abgeschmolzen werden bis auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbestand.

Dies sind für sich genommen alarmierenden Zahlen. Dessen ungeachtet zeigt der Finanzplan auf, dass für jedes Jahr bis 2017 ein gesetzmäßiger Haushalt darstellbar ist.

All dies zeigt schon, dass die „Musik“ im Wesentlichen im Kämmereihaushalt spielt und dass man dort eher zur Musik der „Bettleroper“ als zu der des „Rheingolds“ tanzen wird.

Für den Haushalt 2014 stellen sich darüber hinaus Fragen:

Aus den mir vorliegenden Daten meine ich entnehmen zu können, dass die Steuerschätzung November 2013 noch nicht in den Plan eingearbeitet ist. Falls dem so ist, wie verändern sich  die Zuweisungen?

Nach der Systematik des § 78 GemO sind vor Schuldenaufnahme zu prüfen, ob die Entgelte erhöht werden müssen. Wir haben eine Berechnung unserer zu erhebender Verwaltungsgebühren aktuell vorliegen. Sind wir bei der Erhebung der Gebühren mit allen Gebühren auf dem aktuellsten Stand?

Weshalb sinken die Kostendeckungsgrade von Musikschule, VHS und Stadtbücherei?

Aus welchem Grund fällt der Kostendeckungsgrad bei Kinderkrippen von 51,88% im Jahre 2013 auf 22,93%? Ist dies Neubauten und damit Abschreibungen und Zinsen geschuldet?

Auch der Kostendeckungsgrad des Krematoriums ist deutlich gesunken. Weshalb  ist dies so und welche Auswirkungen wird der Wegfall der Sargpflicht, der beschlossen wurde haben?

Im Fünftälerbad sind weiter Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich. Das alte Hallenbad soll und muss nun endlich einer Nutzung  zugeführt werden, die nicht nur Kosten verursacht.

Wie weit sind die Bestrebungen hier gediehen?

Bevor ich auf Schulen und Kindergärten eingehe, unser jährlicher Exkurs zur verfassungswidrigen Kürzungspraxis des Landes im kommunalen Finanzausgleich. Nach wie vor werden die den Kommunen zustehende Mittel vom Land Baden Württemberg nicht wie es Gesetze und Verfassung vorsehen, herausgegeben.  Es gilt dasselbe wie vergangenes Jahr: Die Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs wird  2014 um 25 Mio. € weniger aber auf die immer noch beachtliche Summe von 340 Mio. € stattfinden.

Im Gegenzug tragen die Kommunen ab dem Jahr 2013 jährlich 10 Mio. € zusätzlich zur Ko-Finanzierung von Bundesmitteln zur Gemeindeverkehrsfinanzierung bei.“

(Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg).

Und noch immer gilt in Richtung Landesregierung gesprochen:

Die kommunale finanzielle Selbstverwaltung nur ein bisschen weniger zu beschneiden, als es die Vorgängerregierung getan hat, ist zwar ein bisschen besser, ist aber trotz Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden immer noch wider den Geist der Verfassung. Den Kommunen stehen 2014 immer noch  340 Mio. Euro mehr zu, als sie vom Land erhalten.

Schulen und Kindergärten

Der "Pakt für Familien mit Kindern“ soll dazu dienen  die Bildungsgerechtigkeit zu verbessern. Die Landesregierung hat diesen Pakt im Dezember 2011 mit den kommunalen Spitzenverbänden geschlossen. Ab 2014 wird das Land inklusive Bundesmittel 68 Prozent an den Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung übernehmen. Durch diese Unterstützung soll die Kleinkindbetreuung erheblich vorangetrieben werden.. (Quelle Kultusministerium Baden Württemberg)

Auch hier ist eine weitere  Aufgabe auf kommunaler Ebene gesetzlich geschaffen worden ohne vollen finanziellen Ausgleich für die Kommune zu schaffen. So sehr dieser Pakt heutzutage auch zu befürworten ist, ist auch er ein Beispiel dafür wie auf einer höheren Stufe Aufgaben begründet werden und die finanziellen Lasten bei gleichbleibend gekürzten Einnahmen der Kommunen zumindest teilweise von diesen zu schultern sind.

Und auch heute wieder die Frage: Haben wir ausreichend Plätze um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu erfüllen?

Schulen

Land und Kommunen sind sich darüber einig, dass der weitere Ausbau von Ganztagesschulen, insbes. im Grundschulbereich, einen bildungspolitischen Schwerpunkt darstellt.

Im Jahre 2013 hat sich der Beirat für die Schulentwicklungsplanung gegründet.

In der Gemeinderatsdrucksache vom 4. Dezember 2013 wurden die aktuelle Entwicklungen und Prognosen der Schülerzahlen in Geislingen vorgestellt.

Bemerkenswert sind zu allererst die Veränderungen in der Schullandschaft die nicht aufgrund von Pädagogik sondern aufgrund von Politik erfolgen.

Zunächst ist festzustellen dass die Gesamt Schülerzahlen in Geislingen von 4420 auf 4273 gefallen, also um 147 Schüler in einem Schuljahr gesunken ist.

Besonders bemerkenswert ist, dass die Geislinger Gymnasien, trotz Abgang des Doppel-Abitur Jahrgangs G8/G9 keinen nennenswerten Einschnitt bei den Schülerzahlen zu verkraften haben.

Die Ursache hierfür ist überwiegend  im Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung zu sehen. Der Negativtrend bei der Anmeldung der 5.Klasse Hauptschule und der Werkrealschule sowie der 5.Klasse Realschule hält an. Während 47 Schüler sich an der 5.Klasse Gemeinschaftsschule angemeldet haben sind bei allen anderen Schularten außerhalb der Gymnasien die Anmeldezahlen deutlich rückläufig.

Diese anderen Schultypen haben einen erheblichen Schülerrückgang zu verzeichnen. Ebenfalls ist zu bemerken dass die Nachfrage nach Ganztagesangeboten schulartübergreifend sehr hoch ist.

Die Gemeinschaftsschulen finden stetig Zuspruch  und haben in ihrem Einzugsbereich zunehmend nachhaltige Wirkung auf die regionale Schulentwicklung. Nach ihrem Umzug ist auch die Waldorfschule, was wir sehr begrüßen, in Geislingen heimisch, mit einer Gesamtanzahl von 131 Schülerinnen und Schülern.

Der Beirat für Schulentwicklungsplanung hat bei diesen Entwicklungen ein großes Aktionsprogramm vor sich.

Alle Geislinger Schulen sind dabei gefordert, ohne Konkurrenzdenken, zusammen mit der Verwaltung und den Fraktionen des Gemeinderates eine für Geislingen und seinen Einzugsbereich zugeschnittene Schullandschaft zu entwickeln. In seiner letzten Sitzung am 7. November 2013 hat der Beirat den vier betroffenen Schulen, also den Werkrealschulen und den Realschulen, den Auftrag erteilt Diskussionen über die Zukunft ihres Schultyps in den Gremien zu führen. Landes- und auch landkreisweit ist ein Trend weg von den Werkrealschulen erkennbar.

Die Landesregierung hat durch die Festlegung dass das dreigliedrige bisherige Schulsystem in ein zweigliedrige „Zweisäulensystem“  umgewandelt wird eine Richtung vorgegeben.

Allerdings bedarf es um diese Politik umzusetzen nicht nur einer stabilen Regierung über die Legislaturperiode hinaus, die diese Richtung beibehält sondern auch nach Meinung des Städtetages weiterer Hilfestellungen durch das Land.

Wenn ich als Kommunalpolitiker einer „Schulstadt“ diese Entwicklung anschaue freue ich mich zunächst über die Möglichkeiten, die eine Gemeinschaftsschule bietet, fürchte aber die finanziellen Begehrlichkeiten der Landesregierung. Das alles muss ja finanziert werden und die Schuldenbremse des Grundgesetzes winkt der Regierung mit erhobenem Zeigefinger schon aus der Zukunft zu. Was liegt da näher als das Geld wieder einmal bei den Kommunen zu holen?

Die Ganztagsschule wird weiterentwickelt und ihr Ausbau vorangetrieben. Dies ist nicht nur wegen ihres hohen pädagogischen Wertes wichtig, sondern auch, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt daher zunächst auf dem Ausbau der Ganztagsgrundschulen. (Quelle Kultusministerium Baden Württemberg)

Hierzu der Stadtkämmerer:

„Ein weiterer Kritikpunkt: Die Einführung der Ganztagesschule wurde von der Landesregierung bewusst und mit dem vollen Wissen nur empfohlen, so die Aussage nicht nur des Gemeindetags Baden-Württemberg. Die Folge ist, dass bei einer Empfehlung im Gegensatz zu einer verbindlichen Regelung der Konnexitätsfall nämlich gerade nicht eintritt und sich das Land damit aus seiner Zahlungsverpflichtung stiehlt.“

Auch hier gilt wieder: Die Zeche zahlen die Kommunen. Die heißt zwar auch dass jeder einzelne Bürger hierfür in die Tasche greifen muss. Durch diese zusätzlichen Aufgaben wird der uns Kommunen zustehende Handlungsspielraum weiter eingeengt.

Meine Fraktion weiß das Ganztagesangebot durchaus zu schätzen, wird es doch berufstätigen Müttern und dem Lebenszuschnitt heutiger Familien gerecht.

Unabhängig hiervon bin ich mir persönlich nicht ganz sicher, ob ich die Ganztagesschule als Fluch oder Segen begreifen soll. Ich glaube einem Schüler wie mir wäre sie nicht bekommen.

Einerseits leuchtet mir das dahinter stehende pädagogische Konzept ein, wenn ich an die Ablenkung und teilweise sogar Abhängigkeit der heutigen Schüler durch elektronische Medien, Computer und Spielkonsolen denke,  andererseits, wenn ich an meine Nachmittage auf dem Sportplatz, beim Fußballspielen oder im Wald beim Lägerlesbauen denke, dann  empfinde ich gar keine Sympathie für eine Ganztagsschule mehr.

Was für Auswirkungen mag das „ganztägig in der Schule sein“ auf die Entwicklung unserer Kinder haben?

Und welche Auswirkungen hat eine derartige Entwicklung auf die Vereine insbesondere auf die Sportvereine? Kinderturnen am Nachmittag ist bei flächendeckenden Ganztagesschulen kaum denkbar. Also bricht den Sportvereinen ein großer Teil der bisher von Ihnen zuverlässig betreuten Kinder weg

Müssen Kooperationen zwischen Schule und Sportverein angedacht werden, wie beispielsweise in Stuttgart an der Falkertschule praktiziert? Dort kümmern sich Sportlehrer des MTV Stuttgart um die außerunterrichtliche Betreuung von Schulkindern im Rahmen eines Schulsportclubs mit Turnen und kleinen Spielen. Aber es hakt, wen wundert es, an der Finanzierung der Sportlehrer.   ( Quelle Stuttgarter Zeitung vom 19.November 2013)

Inklusion: Inklusion hat einen hohen Stellenwert. Deshalb will die Landesregierung im Februar 2014 darüber beraten, dass die Sonderschulpflicht entfällt und den Eltern ein Wahlrecht nach Beratung eingeräumt wird, ob ihre Kinder mit Handycap eine allgemeine Schule oder eine Sonderschule besuchen sollen. Vor einer Schulgesetzänderung allerdings  müssten alle Aspekte gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden geklärt werden. (Quelle Kultusministerium Baden Württemberg)

Auch dieser Hinweis des Ministeriums auf die kommunalen Landesverbände kann doch nur wiederum eine finanzielle Beteiligung bedeuten. Welche Auswirkungen hat dies auf uns als Schulträger?

Wieviel Schulen in unserer Stadt verwirklichen den Gedanken der Inklusion? Nur die Tegelbergschule mit einer Außenklasse?

Bericht über Schülerzahlen.

Liest man die Entwicklung der Schülerzahlen stellen sich weitere Fragen für die bauliche Entwicklung der Schulstadt Geislingen.

Wieviel Schulhäuser benötigen wir bei einer Fortschreibung der Schülerzahlen in Zukunft überhaupt noch?

Wir nehmen derzeit sehr viel Geld in die Hand um zwei Schulen grundlegend zu sanieren.

Lässt sich eine bessere Ausnutzung aller Schulräume durch eine Kooperation von Schule und Musikschule und Schule und VHS in den Abendstunden erreichen?

Forst und Jagd.

Unsere Stadt ist reich an Wald. Dieser wird  gut bewirtschaftet durch das staatliche Forstamt. Und seit wir Freien Wähler  in einer der vergangenen Haushaltsreden beantragt haben zu prüfen, ob der damals defizitäre Stadtwald nicht besser nach den Grundsätzen der naturnahen Waldbewirtschaftung betrieben werden soll, mit dem Ziel kaum Ausgaben und wenig Einnahmen zu erzielen, wirft  unser Wald regelmäßig Ertrag ab. Das ist sicher zufällig, aber ich erwähne das immer sehr gerne.

Wie wir in Erfahrung bringen konnten gibt es möglicherweise einen Konflikt bei den Jagden zwischen den Kommunen und dem Staat, das heißt zwischen der Stadt und dem staatlichen Forstamt, das in unserem Auftrag unsere Wälder gegen Entgelt bewirtschaftet.

Eigenjagdbezirke können ab einer Fläche von 75 Hektar gegründet werden. Anderenfalls erfolgt  nach § 9,10 BJagdG die Nutzung der Jagd durch die Jagdgenossenschaft, die die Jagd i.d.R. verpachtet und über die Verwendung des Reinerlöses beschließt, häufig zugunsten kommunaler Zwecke.

Nach § 8 Abs.2 BJagdG kann durch VA ein sogenannter Angliederungszwang ausgeübt werden. Nun soll es Bemühungen des staatlichen Forst geben Eigenjagden zu bilden, die es der Stadt unmöglich machen Jagdgenossenschaften zu gründen und Jagden gut zu verpachten. Derartige Vorgänge sollen im Geislinger Längental aber auch in Bad Überkingen erfolgt sein. Ist das so? Kann der Staat mit Angliederungszwang derartige Ziele gegen die Interessen der Kommune verwirklichen? Wir beantragen hierüber Bericht zu erstatten.

Nachhaltige Kommunalentwicklung - Gemeinsam auf dem Weg in die Zukunft":

Ein ganz besonderer Dank geht an die Stadtverwaltung, dass es möglich ist als eine von fünf baden-württembergischen Modellgemeinden an diesem Städtetagsprojekt teilzunehmen, das bis Ende 2014 in Geislingen konkrete Formen zeitigen soll.

Das war wirklich sehr gute Arbeit!

Dass Geislingen zum Zug kommt, liegt nicht zuletzt an der in unserer Stadt seit langem praktizierten Bürgerbeteiligung,  mit Bürgerräten, Internetbefragungen und bürgerschaftlichen Gremien. Der Ansatz des Projektes ist weit gefasst, Akteure sind bei der Stadtverwaltung die Fachbereichsleiter mit dem OB; eingebunden wird der Gemeinderat; und als dritte Säule die Bürgerschaft.  Vier konkrete Projekte sind angedacht: Hierfür noch einmal unseren ausdrücklichen Dank und unsere Anerkennung

Der dritte Bürger/innenrat

Wie kann Geislingen  im Wettbewerb der Kommunen um Einwohner unter dem Eindruck des demografischen Wandels sinnvoll agieren?

Wir, das heißt Stadtrat und Verwaltung, nahmen diese Fragestellung zum Anlass, um den dritten Geislinger Bürger/innenrat einzuberufen. Die 13 zufällig ausgewählten Teilnehmenden des Rates erarbeiteten Thesen zu folgenden Fragstellungen:

- Was brauchen Sie, damit Sie sich weiterhin in Geislingen wohl fühlen?

- Was braucht Geislingen, damit Menschen hierher ziehen?

Die Antworten hierauf waren:

Eine neue Kultur der Zusammenarbeit soll entstehen. Die Stadt solle zu einer offenen Stadt werden. Und um diese beiden Ziele zu erreichen, brauche es eine neue Gesprächskultur:

Parallelen zu den Ergebnissen der Umfrage des Stadtseniorenrates, die wir in der letzten Haushaltsrede eingehend gewürdigt haben, sind unverkennbar. Im Bericht des Bürger/innenrates sind im Einzelnen weiter Punkte aufgeführt und werden im Projekt nachhaltige Kommunalentwicklung weiter verfolgt werden.

Allen Beteiligten des Bürgerschaftlichen Engagements, den Bürgerinnen und Bürgern die sich ehrenamtlich einbringen, sei es im Stadtseniorenrat, den Bürgerinnenräten, dem Jugendgemeinderat und allen in den Vereinen tätigen Menschen sei dieser Stelle Dank und Anerkennung für gute und produktive Ansätze ausgesprochen.

Und last but not least in diesem Zusammenhang. Die Entwicklungen um den Geislinger Weihnachtsmarkt haben genau die richtige Richtung genommen. Viele Stimmen aus der Bürgerschaft haben den diesjährigen Markt als einen der bisher besten Märkte  bezeichnet und das zeigt mir, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Allen Beteiligten hierfür herzlichen Dank.

Mit der neuen Geschäftsordnung für den Integrationsrat haben wir einen kleinen Schritt in die richtige Richtung getan. Es wäre aus unserer Sicht mehr möglich und auch erforderlich gewesen aber wir sind auf dem Weg und da braucht es halt einmal den ersten Schritt. Ich bin sicher es werden noch viele folgen. Allen ausländischen Mitbürgern, die mit Herzblut für die Belange unserer Stadt stehen, besonders allen, die sich im Integrationsrat einbringen gilt unser herzlicher Dank.

Erstmals seit 16 Jahren suchen mehr als 100.000 Menschen in Deutschland Schutz vor politischer Verfolgung.

Ende November waren es bereits  99.989 Anträge auf Gewährung von Asyl. Hinzu kommen rund 16.000 Asylfolgeanträge  von abgelehnten Asylbewerbern, die auf eine Änderung der Rechtslage hoffen. Die meisten neu angekommenen Flüchtlinge, nämlich 14.000 stammen aus der russischen Föderation, 11.000 aus Syrien und weitere aus Serbien und Afghanistan. Nur ca. 2,2 % der Flüchtlinge aus der russischen Föderation, überwiegend Tschetschenen, die über Polen, also einem sicheren Drittland einreisen, erhalten ein Bleiberecht, die anderen werden zurück nach Polen abgeschoben. Von den Leuten aus Afghanistan bleiben nur 48,9 % wegen Verfolgung in Deutschland. Asylanträge aus Serbien und Mazedonien sind überwiegend ohne Erfolg, obgleich es sich hierbei überwiegend um Roma handelt, die in ihren Heimatländern aus ihren Quartieren vertrieben und diskriminiert werden, ohne dass nach deutschen Maßstäben eine politische Verfolgung vorliegt.(Quelle Stuttgarter Zeitung vom 14.12.2013)

Dieser Entwicklung müssen wir uns stellen, sie wird uns in zweifacher Hinsicht einholen.

Zum einen wird der Landkreis natürlich wieder Plätze zur Unterbringung der weiteren Asylbewerber auch in Geislingen benötigen. Wir haben 2013 nach Initiative aller Fraktionsvorsitzenden dafür gesorgt, dass eine adäquate Möglichkeit der Unterbringung der „ersten Welle“ gewährleistet ist. Wir müssen uns aber auch mit den Räumen für weiter unterzubringende Menschen beschäftigen. Gibt es hier städtische Liegenschaften die in Frage kommen? Müssen wir hierfür Gelder im Haushaltsplan bereitstellen?

Dass der Landkreis aus der Ferne ungeschickt und ohne Gespür für städtische Belange agiert und gerne auf private Eigentümer ausweichen wird, die, natürlich um zu profitieren, Massenquartiere anbieten werden, die nicht menschengerecht sind, zeigt allein die Diskussion um das Martin-Luther- Haus . Also nehmen wir das am besten selbst in die Hand.

Zum anderen werden die Menschen in unserer Stadt leben. Hineingestoßen in unseren, einen ihnen fremden Kultur-, Sprach- und Wirtschaftskreis, gestrandet in Geislingen an der Steige. Was können wir tun um diese Menschen einzubinden? Sprachkurse an der VHS, Gründung eines Freundeskreises Asyl und vieles anderes mehr fallen mir hierzu ein. Die einzigen Bestrebungen hier aktiv zu werden wurden uns von Vertretern von amnesty international unterbreitet. Auch hier besteht kommunaler Handlungsbedarf.

Besteht die Möglichkeit im Rahmen von „Toleranz fördern…“ hier Projekte anzugehen?

Ich vertrete die Auffassung, dass diesen Menschen auch ein geregelter Arbeitsablauf geboten werden sollte. Das geht aber über den kommunalen Handlungskreis weit hinaus. Asylberechtigten keine Möglichkeit zu geben sich fortzubilden, Sprache zu lernen oder sich durch eigene Arbeit Einkommen zu verschaffen ist nicht nur deren Integration kontraproduktiv sondern auch unchristlich und inhuman.

Ich habe die Diskussion über die Möglichkeit Asylbewerber als  Kofferträger in  Schwäbisch Gmünd als neben der Sache liegend angesehen. Hut ab vor dem Gmünder OB Arnold, der diesen Menschen ein Zubrot und regelmäßige Arbeit bot und pfui der heuchlerischen Empörung darüber. Wer weiß wie öde und destruktiv das verordnete Nichtstun auf Menschen wirkt, kann meinen Standpunkt hierzu auch nachvollziehen.

Schlusswort

Meine Damen und Herren, Herr Oberbürgermeister Amann,

namens meiner Fraktion und ganz besonders persönlich, bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung für die immer gute Zusammenarbeit, eine schwäbisch-sparsame Haushaltsführung in den Jahren 2009 bis 2013. Wir alle wissen, dass auch im Jahr 2014 ein verantwortungsvoller Umgang mit den Finanzen unserer Stadt erfolgen wird. Über die Finanzplanung über das Jahr 2014 hinaus werden wir uns einig werden. Da wartet noch viel Arbeit auf Verwaltung und Stadtrat.

Allen Bürgern dieser Stadt die sich engagiert und ehrenamtlich einmischen, sei es im Rahmen der großen Bewegung des Bürgerschaftlichen Engagements, sei es in Vereinen, anderen Organisationen oder in den Ortschaftsräten, gilt unser besonderer Dank. Gerade der Einsatz vieler helfender Hände hebt unsere Stadt deutlich von anderen Städten ab und gibt ihr ein Alleinstellungsmerkmal.

Den Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat erweise ich meinen tiefen Respekt und meinen herzlichen Dank für eine besonders gute Streitkultur und für eine produktive und humorvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Stadt im vergangenen Jahr und in der vergangenen Wahlperiode. Ich wünsche uns allen gute Einzelplanberatungen, friedvolle Weihnachten und ein tatkräftiges Jahr 2014.

Geislingen im Dezember 2013

Für die Fraktion der Freien Wähler Geislingen

Roland Funk

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.